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in Kosmetika
Verbesserte Deklarierung von Duftstoffen in Kosmetika Inhaltsstoffe von Kosmetika müssen laut Kosmetika-Verordnung seit ein paar Jahren mit der (englischsprachigen) INCI-Bezeichnung auf der Produktverpackung deklariert werden. INCI steht für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Pech für Duftstoffallergiker: Riech- oder Aromastoffe sowie ihre Ausgangsstoffe waren bisher nur mit der Sammelangabe "Parfum" oder "Aroma" zu kennzeichnen. Nach der 7. Änderungsrichtlinie der EU-Kosmetikverordnung, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, soll ab März 2005 zumindest eine Auswahl von 26 Duftstoffen einzeln deklarierungspflichtig werden. Damit wurde der seit langem erhobenen Forderung von Allergologen nach einer verbesserten Deklarierung zumindest teilweise nachgekommen. Wenn Sie also gegen einen der folgenden Duftstoffe allergisch reagieren, sollten Sie in Zukunft auf den Verpackungen von Kosmetika und Pflegeprodukten nach den angegebenen INCI-Namen Ausschau halten:
Der Text der Richtlinie findet sich auf den Seiten des IKW (Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.).
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